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Die Homepage zur Fischerprüfung - Unterrichtsmaterial für Lehrgangsteilnehmer, Ausbilder, Fischereivereine und -verbände! |
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Die PowerPoint-Unterrichtspräsentationen zur Fischerprüfung
Gesetzeskunde |
Präsentationen zur Gesetzeskunde liegen für die Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, , Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen vor.
Mit bis zu sechzig Folien können Sie als Ausbilder den Lehrgangsteilnehmern das trockene Thema Gesetzeskunde erfolgreich nahe bringen. Das zahlt sich in der Prüfung aus, wenn Inhalte von Gesetzestexten durch rund 85 Originalfotos untermauert und so leicht und verständlich gemacht werden. Man hört Ihnen zu und begreift nachhaltig.
Die Top-Qualität von Bildern und speziell Texten der Präsentationen läßt sich hier leider nur eingeschränkt wiedergeben!
Startseite zur Gesetzeskunde
Nach der Erläuterung des §1 des
Fischereigesetzes folgen Folien zum:
Amphibien und
Reptilien sind
untrennbar mit dem Naturschutz verbunden.
Es werden Rechte und
Pflichten
des Anglers in Text und Bild dargestellt.
Was darf der Angler
laut
Gesetz - was darf er nicht?
Nicht nur die hier
gezeigten
Mittel sind beim Fischfang verboten.
Wie ist mit kranken
Fischen
umzugehen? Hier einige Hinweise!