- Was ist der Touristenfischereischein?
- Für wen ist er gedacht?
- Mecklenburg-Vorpommern: das Vorzeigeland
- Weitere Länder & prüfungsfreie Optionen
- Was du zusätzlich brauchst
- So beantragst du ihn
- Regeln & Pflichten trotz Ausnahme
- Unterschied zum echten Fischereischein
- Überblickstabelle
- Fazit
- Anbietervergleich Onlinekurse
- Häufige Fragen
Was ist der Touristenfischereischein?
Der Touristenfischereischein ist ein zeitlich befristeter Fischereischein, den du ohne bestandene Fischerprüfung bekommst. Damit ist er die bekannteste Möglichkeit, in Deutschland legal zu angeln, ohne vorher die Prüfung abgelegt zu haben. Gedacht ist er für Urlauber und Gelegenheitsangler, die das Angeln erst einmal ausprobieren möchten, bevor sie sich für den regulären Schein entscheiden.
Weil das Fischereirecht in Deutschland Ländersache ist, entscheidet jedes Bundesland selbst, ob und wie es einen solchen Schein anbietet. Am bekanntesten ist der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern. Andere Länder nutzen ähnliche Modelle unter anderem Namen – etwa den Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein.
Der Touristenfischereischein ersetzt nur die persönliche Angelberechtigung. Zum Angeln an einem konkreten See oder Fluss brauchst du zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten. Ohne beides zusammen ist das Angeln Schwarzangeln.
Für wen ist der Touristenfischereischein gedacht?
Der Schein richtet sich vor allem an:
- Urlauber, die während der Reise ein paar Tage angeln möchten – etwa an der Ostsee oder den Boddengewässern.
- Gelegenheitsangler, die (noch) keine Prüfung ablegen wollen.
- Einsteiger, die das Hobby ausprobieren, bevor sie in einen Kurs investieren.
- Familien & Gruppen, die gemeinsam einen Angeltag erleben wollen.
Wer dagegen dauerhaft und flexibel angeln will, fährt mit dem regulären Fischereischein besser – dazu unten mehr.
Mecklenburg-Vorpommern: das Vorzeigeland
Das Musterbeispiel für den Touristenfischereischein ist Mecklenburg-Vorpommern. Mit Ostseeküste, Bodden und tausenden Seen gehört das Land zu den beliebtesten Angelregionen Deutschlands – und der Touristenschein senkt die Einstiegshürde deutlich.
Gültigkeit in der Regel 28 Tage ab Ausstellung, Gebühr rund 24 €, mehrfach verlängerbar. Er gilt für Einheimische und Touristen ohne Sachkundenachweis. Für das jeweilige Gewässer ist zusätzlich ein Erlaubnisschein nötig. Die genauen Konditionen können sich ändern – prüfe sie bei der zuständigen Behörde bzw. beim Landesanglerverband.
Ausgestellt wird er unkompliziert, oft in Bürgerbüros, Tourist-Informationen, bei Gemeinden oder online. Alle Details und die zuständigen Stellen findest du auf unserer Seite zu Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Länder & prüfungsfreie Optionen
Neben dem klassischen Touristenschein in M-V gibt es in anderen Bundesländern vergleichbare Wege, ohne Prüfung zu angeln – teils unter anderem Namen:
- Schleswig-Holstein: der Urlauberfischereischein – funktional dasselbe Prinzip, befristet und ohne Prüfung.
- Brandenburg: das Friedfischangeln ohne Prüfung (nur Friedfische, Raubfisch weiterhin mit Schein).
- Berlin: ein Fischereischein für Friedfische ohne Prüfung.
- Niedersachsen: an der Küste ist gar kein Fischereischein nötig.
Einen kompletten Überblick über alle legalen Wege ohne Prüfung findest du auf unserer Seite Angeln ohne Angelschein.
Was du zusätzlich brauchst
Ein häufiges Missverständnis: Mit dem Touristenfischereischein allein darf man nicht überall angeln. Du benötigst in der Regel zusätzlich:
- Erlaubnisschein / Angelkarte: die Genehmigung des Fischereiberechtigten für ein bestimmtes Gewässer. Mehr dazu auf unserer Seite Angelkarte / Fischereierlaubnisschein.
- Fischereiabgabe: eine Landesabgabe, die häufig direkt beim Lösen des Scheins mit erhoben wird.
Wer nur den Touristenschein hat, aber ohne gültige Angelkarte an einem Gewässer angelt, betreibt Schwarzangeln – und riskiert Bußgeld oder sogar eine Anzeige wegen Fischwilderei. Kläre vorab, welche Karte du für dein Wunschgewässer brauchst.
So beantragst du den Touristenfischereischein
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten. Typischerweise gehst du so vor:
- Ausgabestelle finden: Bürgeramt, Gemeinde, Tourist-Info, teils Angelgeschäfte oder Online-Portale des Landes.
- Ausweis bereithalten: zur Ausstellung ist ein Personaldokument nötig.
- Gebühr & Fischereiabgabe zahlen: meist in einem Schritt.
- Kurze Belehrung: du bekommst die wichtigsten Regeln (Schonzeiten, Mindestmaße, Tierschutz) an die Hand.
- Erlaubnisschein besorgen: für dein konkretes Gewässer die passende Angelkarte lösen.
Regeln & Pflichten trotz Ausnahme
Ohne Prüfung heißt nicht ohne Regeln. Auch mit dem Touristenfischereischein gilt das gesamte Fischereirecht und der Tierschutz:
- Schonzeiten & Mindestmaße für die einzelnen Fischarten beachten.
- Waidgerechtes Verhalten: Fische fachgerecht versorgen und tierschutzgerecht töten.
- Fangbegrenzungen und gewässerspezifische Auflagen einhalten.
- Dokumente mitführen: Touristenschein, Erlaubnisschein und Ausweis gehören immer ans Wasser.
Ein Fangbuch kann Pflicht oder empfohlen sein. Weil viele Einsteiger die Arten und Schonzeiten noch nicht sicher kennen, lohnt sich vorher ein Blick in die Regeln des Bundeslandes.
Unterschied zum echten Fischereischein
Der Touristenschein ist eine Ausnahme – kein vollwertiger Ersatz. Die wichtigsten Unterschiede:
| Touristenfischereischein | Regulärer Fischereischein | |
|---|---|---|
| Prüfung nötig? | nein | ja (Fischerprüfung) |
| Gültigkeit | befristet (z. B. ca. 28 Tage) | langfristig / auf Lebenszeit (je nach Land) |
| Örtlich | meist ein Bundesland | bundesweit nutzbar |
| Fischarten | teils eingeschränkt | ohne Art-Beschränkung |
| Ideal für | Urlaub, Einstieg | dauerhaftes Hobby |
Überblick: Touristenschein & verwandte Modelle
Alle Angaben sind Richtwerte – verbindlich sind die Regeln des jeweiligen Landes.
| Bundesland | Bezeichnung | Kurzinfo (Richtwerte) |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | Touristenfischereischein | ohne Prüfung, i. d. R. 28 Tage, ca. 24 €, verlängerbar |
| Schleswig-Holstein | Urlauberfischereischein | ohne Prüfung, befristet, ca. 10 € + Abgabe |
| Brandenburg | Friedfischangeln | ohne Prüfung, nur Abgabe + Erlaubnisschein |
| Berlin | Friedfischschein | ohne Prüfung für Friedfische |
Gebühren, Fristen und Bedingungen können sich ändern und je Kommune abweichen. Hol dir verbindliche Auskünfte bei der zuständigen Behörde oder dem Landesanglerverband, bevor du losziehst.
Fazit: perfekter Einstieg – mit Grenzen
Der Touristenfischereischein ist die ideale Eintrittskarte ins Angeln: schnell, günstig und ohne Prüfung. Für den Angelurlaub oder den ersten Test des Hobbys ist er kaum zu schlagen. Seine Grenzen liegen aber in der Befristung, der örtlichen Bindung und teils eingeschränkten Fischarten.
Wer merkt, dass Angeln mehr als eine Urlaubslaune ist, sollte den nächsten Schritt gehen: den regulären Fischereischein nach bestandener Fischerprüfung. Die Vorbereitung gelingt heute flexibel mit einem Onlinekurs. Was der Schein kostet, zeigt Angelschein Kosten; wie du ihn Schritt für Schritt bekommst, erklärt Angelschein kaufen.
